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   SG Stade, 20.03.2008 - S 31 R 186/06   

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SG Stade, 20.03.2008 - S 31 R 186/06 (https://dejure.org/2008,117647)
SG Stade, Entscheidung vom 20.03.2008 - S 31 R 186/06 (https://dejure.org/2008,117647)
SG Stade, Entscheidung vom 20. März 2008 - S 31 R 186/06 (https://dejure.org/2008,117647)
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  • BSG, 24.08.2005 - B 12 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - voller allgemeiner Beitragssatz aus Versorgungsbezügen -

    Auszug aus SG Stade, 20.03.2008 - S 31 R 186/06
    Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht in jüngster Zeit auch entschieden, dass die die Erhebung von Beiträgen nach dem allgemeinen Beitragssatz auf Versorgungsbezüge verfassungsgemäß ist (vgl. BSG, Urteil vom 24.08.05, Az: B 12 KR 29/04 R).
  • BSG, 18.07.2007 - B 12 R 21/06 R

    Krankenversicherung der Rentner - Zusatzbeitrag ab 1.7.2005 ist verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Stade, 20.03.2008 - S 31 R 186/06
    Das Gericht verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 2007, Az.: B 12 R 21/06 R und macht sich dessen Begründung voll zu eigen.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 2/01 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflichtiger - Beitragssatz aus der Rente -

    Auszug aus SG Stade, 20.03.2008 - S 31 R 186/06
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Rentenversicherungsträger in Verfahren hinsichtlich der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge in der Krankenversicherung der Rentner solange passivlegitimiert bis eine förmliche Entscheidung des Krankenversicherungsträgers vorliegt (vgl. BSG Urteil vom 18.12.2001, Az.: B 12 RA 2/01 R).
  • BSG, 11.04.1984 - 12 RK 55/82

    Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge - Erwerbstätige Rentner - Ermäßigung

    Auszug aus SG Stade, 20.03.2008 - S 31 R 186/06
    Zudem haben das Bundessozialgericht und auch das Bundesverfassungsgericht bereits vor längere Zeit entschieden, dass die Regelung des § 385 Abs. 1 RVO, die keine Beitragsermäßigung für erwerbstätige Rentner ohne Krankengeldanspruch vorsah, verfas-sunggemäß war (vgl. BSG, Urteil vom 11.04.1984, Az: 12 RK 55/82 R sowie BVerfG, Beschluss vom 26.04.1985, Az: 1 BvR 1414 /84).
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